Um die genannten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall gemäß V-NISSG durchführen zu können, müssen Personen ab 2024 einen Sachkundenachweis vorlegen können.
Es ist jedoch allgemein empfehlenswert, als Kosmetikerin einen Sachkundenachweis zu absolvieren, um potenzielle Verletzungen durch unsachgemäße Anwendung von Einstellungen und Wellenlängen zu vermeiden.
Behandlungen und Bezeichnungen der Sachkundenachweise
Behandlungen |
Bezeichnung Sachkundenachweis (SN) |
Akupunktur mittels Laser | SN Laser-Akupunktur |
Entfernung von Haaren mit Laser | SN Haarentfernung mit Laser |
Entfernung von Haaren mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL) | SN Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärenten Licht (IPL) |
Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mittels Laser Ausgenommen sind dabei Behandlungen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen
| SN Permanent-Make-up und Tattoo |
Behandlung von Akne, Falten, Narben, postinflammatorischer Hyperpigmentierung, Striae sowie Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi, die kleiner als oder gleich 3 mm sind Ausgenommen sind dabei Behandlungen von Spinnennävi und Blutschwämmchen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10mm), welche nur durch Ärztinnen oder Ärzte oder deren direkt unterwiesenes Praxispersonal ausgeführt werden dürfen
| SN Haut und Pigmentierung |
Behandlung von Cellulite und Fettpolster | SN Cellulite und Fettpolster |
Behandlung von Nagelpilz
| SN Nagelpilz |
Es ist wichtig zu beachten, dass für jede Art der Behandlung, wie zum Beispiel Haarentfernung mit Laser, nur ein einziger Sachkundenachweis erforderlich ist. Dies bedeutet, dass, ohne jegliche Vorkenntnisse (Weg 1, siehe “Informationen zum Aufbau”), mindestens das Grundlagenmodul (4-5 Tage), das Technologiemodul (1-2 Tage) und das BKF-Modul (2 Tage) absolviert werden müssen, um einen solchen Sachkundenachweis zu erhalten.
Wenn man zusätzlich einen weiteren Sachkundenachweis erwerben möchte, zum Beispiel für die Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen, muss man ein weiteres BKF-Modul (2 Tage) absolvieren. Die bereits absolvierten Module Grundlagen und Technologien müssen dabei nicht erneut durchlaufen werden.
Die Liste der aktuellen Prüfungsstellen, die Sachkundenachweise für Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung nach V-NISSG ausstellen dürfen, ist unter dem folgenden Link zu finden. Diese Liste wird halbjährlich aktualisiert.
Behandlungen, Verfahren und Techniken unter ärztlichem Vorbehalt sowie Verwendungsverbote
Welche Behandlungen, Verfahren oder Techniken dürfen nur Ärzte und Ärztinnen oder ihr direkt unterwiesenes Praxispersonal durchführen und welche Behandlungen sind vollständig verboten?
Behandlungen, welche unter die V-NISSG fallen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die einen Sachkundenachweis erlangt haben, oder dann von Ärztinnen und Ärzten sowie ihrem direkt beaufsichtigten Praxispersonal (in: Generelle Informationen). Gewisse Behandlungen sowie Techniken und Verfahren dürfen aber nur von Ärztinnen und Ärzten sowie ihrem direkt unterwiesenen Praxispersonal durchgeführt werden. Zusätzlich gibt es Verwendungsverbote von gewissen Techniken und Verfahren, welche von niemandem durchgeführt werden dürfen.
Was gilt als direkt unterwiesenes Praxispersonal
Als direkt unterwiesenes Praxispersonal gelten Personen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angestellt sind und unter deren oder dessen direkter Kontrolle, Aufsicht und Verantwortung arbeiten. Diese Personen benötigen keinen Sachkundenachweis. Die Ärztin oder der Arzt trägt die volle Verantwortung und muss zu diesem Zweck während der Behandlungen in der Praxis physisch anwesend sein.
Ist das direkt unterwiesene Personal in einer medizinischen Einrichtung angestellt, so müssen die Verträge zwischen den medizinischen Einrichtungen (Spital, etc.), den Ärztinnen oder Ärzten und dem Praxispersonal als auch die Arbeitsplanung so ausgestaltet sein, dass das medizinische Personal stets unter der direkten Anleitung, Aufsicht und Verantwortung der Ärztinnen oder Ärzte steht, die vor Ort anwesend sein müssen.
Drittpersonen, die beispielsweise Räumlichkeiten in einer Arztpraxis oder einer medizinischen Einrichtung mieten, aber selbstständig ihre Tätigkeit ausüben, gelten nicht als direkt unterwiesenes Praxispersonal. Diese Personen dürfen nur Behandlungen nach Artikel 5 Absatz 1 V-NISSG mit einem Sachkundenachweis durchführen.
Die Überwachung von Praxispersonal durch Ärztinnen und Ärzte ist nicht erfüllt,
- sofern die Ärztinnen und Ärzte während der Behandlung nicht physisch vor Ort sind, sondern über Kommunikationseinrichtungen zugeschaltet werden können;
- sofern keine Arbeitsverträge zwischen Ärztinnen und Ärzten und dem Praxispersonal bestehen, sondern die Zusammenarbeit anderweitig geregelt ist.
Behandlungen an Augenlidern oder in Augennähe unter Vorbehalt
Behandlungen an Augenlidern oder in Augennähe (bis 10 mm) dürfen gemäss V-NISSG, Anhang 2 Ziffer 2.2 nur von Ärztinnen oder Ärzten oder deren direkt unterwiesenem Praxispersonal durchgeführt werden. Dies betrifft folgende der Behandlungen:
a. Entfernung von Permanent-Make-Up;
b. Entfernung von Tätowierungen sowie Teleangiektasien (Couperose);
c. Behandlung von Spinnennävi und Blutschwämmchen.
Behandlungen von Hautveränderungen unter Vorbehalt
Gewisse Behandlungen von Hautveränderungen sind gemäss V-NISSG Anhang 2 Ziffer 2.1 nur Ärztinnen oder Ärzten oder deren direkt unterwiesenem Praxispersonal vorbehalten. Diese umfassen die unten aufgeführten Hautveränderungen. Eine Beschreibung dieser Hautveränderungen ist in der Vollzugshilfe (siehe Dokumente ganz unten in dieser Seite) aufgeführt.
a. aktinische und seborrhoische Keratosen;
b. Altersflecken;
c. Angiome / Blutschwämme grossflächig (grösser als 3 mm);
d. Dermatitis;
e. Ekzeme;
f. Feigwarzen;
g. Fibrome;
h. Feuermale;
i. Keloide;
j. Melasma;
k. Psoriasis;
l. Syringiome;
m.Talgdrüsenhyperplasie;
n. Varizen und Besenreiser;
o. Vitiligo;
p. Warzen;
q. Xanthelasmen.